Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung aller von Swimgood-Schwimmschule Trumpa (Wir) angebotenen und buchbaren Schwimmkurse (§611 BGB).
Der Vertrag kommt zustande durch eine schriftliche Anmeldung (Anmeldeformular) zur Erteilung eines örtlich, zeitlich und preislich festgelegten Schwimmkurses. Die Anmeldungen sind ohne den Zugang der Bestätigung rechtlich verbindlich und erfolgen durch eine Buchung.
Hierbei ist unerheblich, ob der Anmeldende nicht der Teilnehmer/innen ist. Die Kursgebühr ist vor dem Beginn des Kurses für jeden Angemeldeten unter Beachtung der Zahlungsmodalitäten (siehe Unterpunkt) fällig.
Die Abwicklung der Buchung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail. Eine Bestätigung der Buchung ebenfalls, mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung gilt der Vertrag als abgeschlossen.
Die Stornierungsgebühr bei einer Stornierung eines Kurses, beläuft sich auf 15 € pro Stornierung. Eine einfache Stornierung kann bis zu 14 Tage vor Kursstart durchgeführt werden. Innerhalb der 14 Tage vor Kursstart kann nur eine Stornierung (Stornierungsgebühr 15€) durchgeführt werden, sofern ein Ersatzteilnehmer/in gefunden wird (welcher auch den Kurs belegt). Nach Beginn des Kurses kann eine Stornierung nur gegen Erhebung des gesamten Kursbetrages durchgeführt werden.
Mit der Anmeldung entsteht die Zahlungspflicht des gesamten Kursbetrages. Der Rechnungsbetrag ist bis 5 Tag vor Kursbeginn zu zahlen. Bei einem nicht fristgerechten Zahlungseingang kann am Kurs nicht teilgenommen werden.
Die Kursgebühr wird Ihnen mit der Buchungsbestätigung als Rechnung übermittelt und ist per Überweisung zu begleichen.
Im Schwimmbad befinden sich ausschließlich die Kursteilnehmer/innen und das Lehrpersonal. Die Kinder werden zu Beginn der Kursstunde an das Lehrpersonal übergeben. Die Erziehungsberechtigten dürfen sich in Ausnahmefällen in der Schwimmhalle aufhalten, wenn es mit dem Lehrpersonal vereinbart wurde. Nach Ablauf der 40 Minuten (Kurszeit) müssen die Erziehungsberechtigten die Kinder in der Schwimmhalle abholen und in die Umkleiden gehen.
Falls der Kursteilnehmer/in aufgrund von Krankheit oder anderen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen konnte, sind wir nicht verpflichtet, die Kursgebühr zurückzuerstatten. Ein Anspruch auf das Nachholen versäumter Stunden besteht nicht. Je nach Kursangebot gibt es einen im Vorhinein festgelegten Nachholtermin. Dieser kann bei mindestens einer nicht wahrgenommen Kursstunde in Anspruch genommen werden.
Alle Kurse werden von entsprechend qualifiziertem Personal betreut. Zu jeder Zeit, befindet sich mindestens eine Person in der Schwimmhalle, die über einen Rettungsschwimmerschein Silber und einer Erste-Hilfe-Kurs Schulung verfügt.
Das Filmen und Fotografieren in der Schwimmhalle muss vorher mit dem Übungsleiter/in und den anderen Teilnehmern/innen abgesprochen werden. Eine Veröffentlichung des Vertragsnehmers von Materialien ist generell Verboten nur nach Einwilligung Aller beteiligen möglich. Sollte eine Veröffentlichung von Fotos/Filmen von uns von den Teilnehmenden auf unseren Internetauftritten sowie weiterer Werbezwecke nicht erwünscht sein, muss dies bei Anmeldung ausdrücklich mitgeteilt werden.
Mit der Anmeldung zu den Kursen wird bestätigt, dass der Teilnehmer keine schwerwiegenden Erkrankungen, insbesondere keine ansteckenden Krankheiten oder körperliche oder gesundheitliche Einschränkungen hat, die einer Teilnahme des Kurses entgegenstehen. Es wird keine Haftung für Schäden, die aufgrund der unterlassenen Mitteilung oder bewusst falscher Mitteilung entstehen, übernommen. Gleiches gilt für den Fall, dass dem Teilnehmer/innen Ausschlussgründe selbst nicht bekannt und auch nicht für die Schwimmschule erkennbar waren. Bei Zweifeln über die Tauglichkeit zum Besuch des gewünschten Kurses oder der Inanspruchnahme des sonstigen Angebotes ist vorab eine (fach)ärztliche Stellungnahme einzuholen.
Ein Schwimmverbot gilt u.a. beifolgenden Erkrankungen:
– Ohrenentzündungen
– Augenentzündungen
– Magen-Darm-Erkrankungen
– Fieber
– bei allen ansteckenden Krankheiten
– COVID 19 / SARS CoV-2 Symptome
Die Haftung des Lehrpersonals beginnt mit der Übernahme der Kinder in der Umkleide und endet mit der Übergabe der Kinder am Ende des Kurses in der Umkleide. Eine Haftung wird nur für die Dauer des Kurses übernommen. Entsprechendes gilt für Erwachsene. Den Anweisungen der Kursleiter/innen ist unbedingt Folge zu leisten, anderenfalls wird keine Haftung für etwaige Schäden übernommen. Widersetzt sich der Schwimmschüler/innen erheblich oder wiederholt den Anweisungen des Schwimmlehrers/in sodass die Sicherheit des Schwimmschülers oder der anderen Kursteilnehmer/innen nicht mehr gewährleistet werden, oder führt die Störung dazu, dass der Kurs nicht planmäßig abgehalten werden kann, ist der Schwimmlehrer/in befugt, den entsprechenden Teilnehmer/in unverzüglich des Kurses, auch hinsichtlich etwaiger noch ausstehender Kurstermine, zu verweisen. Eine Erstattung der Kursgebühren ist in diesem Fall ausgeschlossen. Die Schwimmschule behält sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den störenden Teilnehmer/in ausdrücklich vor.
Das Lehrpersonal verfügt über eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung.
Jeder Teilnehmer/in bzw. deren Erziehungsberechtigte oder Begleiter/in trägt für sich selbst Verantwortung außerhalb des Beckens, etwa im Bereich der Umkleiden oder auf dem Weg zum Becken und wieder zurück, eine Haftung des Kursleiters ist hier ausgeschlossen.
Die Einrichtungen des Bades einschließlich der Geräte und Schwimmzubehör sind pfleglich zu behandeln. Für mutwillig oder durch nicht zweckentsprechende Benutzung angerichtete Schäden an den Geräten und Unterrichtsmaterialien haften die Teilnehmer selbst sowie Eltern für ihre Kinder. Für schuldhafte Verunreinigungen, die über das Ausmaß eines bestimmungsgemäßen Gebrauchs hinausgehen, kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird.
Für Verluste, Diebstahl oder Beschädigung von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen, Geld oder für sonstige unmittelbare Schäden und Kosten inklusive Verdienstausfall, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, Reisekosten, Folge- und Vermögensschäden jeder Art wird keinerlei Haftung übernommen.
Das Betreten des Schwimmbadbereichs ist nur nach Aufforderung und unter Aufsicht des Kursleiter/ins gestattet.
Hält sich ein Kursteilnehmer/in nicht an die hier aufgeführten Pflichten, behalten wir uns vor, den Teilnehmer/in vom gesamten Kurs oder dem sonstigen Angeboten auszuschließen. Eine Kostenerstattung erfolgt in diesem Fall nicht. Die Schwimmschule behält sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den störenden Teilnehmer/in ausdrücklich vor.
Bitte nehmen Sie die Hausordnung des Bades aufmerksam zur Kenntnis, diese Regeln sind Bestandteil dieser AGB.
Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus dem Vertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Ein Schwimmkurs kommt nur zustande, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl (4 Teilnehmer/innen) erreicht ist. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl kann der Kurs nicht starten. In diesen Fällen werden Sie spätestens 2 Tage vor geplantem Beginn benachrichtigt und bereits geleistete Zahlungen erstattet.
Sie erhalten mit der Buchung eine Terminübersicht der geplanten/ vorläufigen Schwimmkurstermine. Sollte sich seitens der Schwimmbadbelegung oder des Kursleiters eine Terminänderung ergeben, kann es zu einer Anpassung und kurzfristigen Änderung der Schwimmtermine kommen. Falls ein Termin seitens von uns nicht abgehalten werden kann und auch kein Ersatztermin festgesetzt wird, wird eine anteilige Rückerstattung gewährt.
Eine Vertragskündigung gegen eine Anteilige Rückerstattung der Kursgebühr aufgrund von höheren Gewalten (z.B. Naturkatastrophen, Schwimmbadschließungen) behalten wir uns ausdrücklich vor.
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
Als Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen tritt das entsprechende Gesetzesrecht.
Stand 20.07.2023